02.07.2019
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages fordert die Einführung einer Wertgrenze in Höhe von 175 Euro. Felix Schreiner erneuert seine Kritik an einer Bagatellgrenze in dieser Höhe. Fachlich zuständig ist der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.
Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner (CDU) lehnt eine Wertgrenze in Höhe von 175 Euro für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung ab. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner Sitzung am 07. Juni 2019 das Bundesministerium der Finanzen dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Bagatellgrenze von 175 Euro vorzulegen.
“175 Euro sind keine Bagatelle. Der durchschnittliche Einkaufswert liegt weit unter 175 Euro“, betonte der Abgeordnete. Schweizer Kunden würden dann die großen Vollsortimenter bevorzugen, um die Bagatellgrenze zu überschreiten. Den Schaden hätten kleinere Geschäfte und Einzelhändler, die innerorts das Gemeindebild prägen und für den Fortbestand lebendiger Innenstädte unerlässlich seien.
Deshalb betont der CDU-Abgeordnete: „Eine Wertgrenze von 175 Euro würde Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unserer Region gefährden, deshalb lehne ich diese ab." Der Abgeordnete plädiert stattdessen für eine zeitgemäße Lösung: die Automatisierung der Erteilung umsatzsteuerrechtlicher Ausfuhr- und Abnehmer-bestätigungen. Seit Jahren steht fest, dass eine automatisierte Lösung technisch machbar wäre. So erwartet der Rechnungsprüfungsausschuss auch, dass das Finanzministerium ein IT-Verfahren bis zur Projektreife vorantreibt. „Das ist der richtige Weg, um die Zollverwaltung zu entlasten. Nur die IT-Lösung führt zu einer wirklich umfassenden Entlastung. Deshalb muss sie jetzt mit Hochdruck vorangetrieben werden“, erklärte der Abgeordnete.
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