Endlich Klarheit für Grenzgänger: Ausnahmeregelung bei Homeoffice gilt

25.07.2022

Grenzgängerinnen und Grenzgänger können weiterhin mehr im Homeoffice arbeiten. Dadurch entstehen keine steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Änderungen. Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner begrüßt die Vereinbarung zwischen Schweiz und Deutschland. Jedoch Kritik an Bundesfinanzministerium für schleppende Informationspolitik.

„Die vielen Grenzgängerinnen und Grenzgänger können aufatmen. Die Ausnahmeregelung zum Homeoffice, die in der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wird vollumfänglich fortgeführt“, informiert Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner und begrüßt diese Entscheidung. „In vielen Betrieben gehört Homeoffice zum Alltag. Deshalb ist die Fortführung der Ausnahmeregelung folgerichtig. Es braucht jetzt aber auch ein Konzept für eine langfristige Regelung, die den Veränderungen in der Arbeits- und Lebenswelt Rechnung trägt“, betont Felix Schreiner.

Der CDU-Abgeordnete übt aber auch Kritik am Bundesfinanzministerium. „Die Hängepartie und Unsicherheit in den vergangenen drei Wochen war aus Sicht der Grenzgänger nicht akzeptabel. Während Schweizer Kolleginnen und Kollegen in vielen Betrieben die flexiblen Arbeitsmodelle nutzen konnten, blieb das den deutschen Arbeitnehmern verwehrt“, so Felix Schreiner. Der Grund sei die Unsicherheit über die steuerrechtlichen Folgen gewesen. Das ließen auch viele Betroffene den Wahlkreisabgeordneten Felix Schreiner direkt wissen, die sich zuletzt in großer Anzahl an den Abgeordneten wandten.
Die Unklarheit über die steuerliche Situation sei nun von den Schweizer Behörden beseitigt worden. Vor zwei Tagen habe die Eidgenössische Steuerverwaltung die Konsultationsvereinbarung veröffentlicht, die auch die Ausnahmeregelung bezüglich der steuerlichen Frage kläre. Vor einigen Wochen hätten die Schweizer Behörden bereits Information zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium der Bundesrepublik Deutschland hätte hingegen bislang keinerlei Informationen kommuniziert. Das stieß auf massiven Widerstand der CDU-Abgeordneten, die ihre Wahlkreise an den Grenzen hätten. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag habe dazu auch eine Anfrage mit einem Frage-Katalog an die Bundesregierung gerichtet. Bezüglich den Regelungen mit der Eidgenossenschaft Schweiz hatten sich die Unionspolitiker Diana Stöcker, Andreas Jung und Felix Schreiner zudem an Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt und Klarheit bei der Steuerrechtsfrage eingefordert. Eine Antwort sei laut den Abgeordneten bislang nicht eingegangen.
Felix Schreiner findet dazu klare Worte: „Die fehlende Kommunikation und Information des Bundesfinanzministeriums hat für viel Unverständnis bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern aber auch den Arbeitgebern gesorgt.“ Dass fast ein Monat nach Bekanntwerden der Fortführung der Ausnahmeregelung zur Situation der Sozialversicherung auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums kein Hinweis zu finden sei, sei schlichtweg nicht akzeptabel. Auch zum Steuerrecht fehle bisher eine Information durch das Bundesfinanzministerium. „Die Bundesregierung hat die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Regen stehen lassen“, so der Wahlkreisabgeordnete von Waldshut. Dabei lägen die Vorteile der Homeoffice-Regelung auf der Hand: „Homeoffice ist sinnvoll, denn es entlastet den Verkehr, ist familienfreundlich und nachhaltig.“